Aktuelle Kardiologie 2022; 11(05): 494-495
DOI: 10.1055/a-1882-2194
Verbandsmitteilungen
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte informiert

ALKK intern – Telemedizin in der Kardiologie 2022 – hilft uns der G-BA-Beschluss weiter?

Christian Perings

Die Rationale von Telemedizin in der Kardiologie basiert im Wesentlichen auf 3 Säulen der telemedizinischen Patientenbetreuung. Einerseits soll durch regelmäßigen Kontakt mit den Patienten eine krankheitsspezifische Patientenschulung mit nachfolgend verbessertem „Self-Empowerment“, andererseits ein Telemonitoring im Sinne der kontinuierlichen Erfassung wesentlicher Vitalparameter zeit- und ortsunabhängig vom Patienten zu einer schließlich verbesserten leitliniengerechten Diagnostik und Therapiefindung führen. Dafür ist in der letzten Dekade über unterschiedliche Studien ausreichend Evidenz generiert worden. Deshalb hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit Datum vom 17.12.2020 verfügt, dass „künftig die lückenlose telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten einer fortgeschrittenen Herzschwäche (Herzinsuffizienz) zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gehört“. Dies hat zur Folge, dass nach langen und zähen Verhandlungen aller beteiligten Stakeholder im Gesundheitssystem seit Anfang 2022 den Patienten flächendeckend in Deutschland ein telemedizinisches Angebot im Bereich der Herzinsuffizienz verfügbar gemacht werden muss. Dabei arbeiten die sogenannten primär behandelnden Ärzte (PBA) in Form von Niedergelassenen mit telemedizinischen Zentren (TMZ) zusammen. Dies gilt auf der einen Seite für alle Patienten mit implantierten Devices aus den Sektoren ICD, CRT-D und CRT-P sowie auf der anderen Seite für Patienten, die externe Devices wie Waage, EKG und Blutdruckmessgerät regelmäßig im häuslichen Umfeld nutzen. In die Telemedizin eingeschlossen werden können Patienten mit einer reduzierten LV-Funktion (EF < 40%), die in den letzten 12 Monaten mindestens einmalig stationär wegen einer dekompensierten Herzinsuffizienz behandelt werden mussten. Durch die zeitnahe Begutachtung der eingehenden Daten lässt sich im Bedarfsfall ausreichend schnell reagieren, um eine bedrohliche Gesundheitsverschlechterung bereits im ambulanten Bereich idealerweise abwenden zu können.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
05. Oktober 2022

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