Rehabilitation (Stuttg) 2022; 61(05): 318
DOI: 10.1055/a-1941-2687
Aktuelles

Haushaltsentwurf 2023: Etat des Gesundheitsministeriums schrumpft deutlich

Der Gesundheitsetat des Bundeshaushalts 2023 fällt in Riesenschritten auf das Vor-Corona-Niveau zurück. Wie „Heute im Bundestag“ am 12.08.2022 berichtete, umfasst der Einzelplan 15 „Bundesministerium für Gesundheit“ des Bundeshaushaltsentwurfs vom 05.08.2022 (Drucksache 20/3100) Ausgaben von 22,1 Mrd. € gegenüber 64,4 Mrd. € im Jahr 2022 – eine Kürzung um ca. zwei Drittel. 2019 lag das Soll bei 15,3 Mrd. €. Die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen gehen von 30 Mrd. € (Soll 2022) auf 0 (2023) zurück. Weitere wesentliche Posten unter den Einsparmaßnahmen sind die Zuweisungen und Zuschüsse für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (2023: 1,1 Mrd. €, 2022: 3,3 Mrd. €) sowie Ausgaben für Prävention und Gesundheitsverbände (2023: 2,6 Mrd. €, 2022: 9,6 Mrd. €). Letztere enthalten Zuschüsse zur Bekämpfung von Corona-Ausbrüchen und zur Beschaffung von Impfstoffen. Der Haushaltsentwurf für 2023 als Ganzes liegt wieder im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag war für Anfang September vorgesehen.



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18 October 2022

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