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Aktuelle Kardiologie 2023; 12(01): 62-63
DOI: 10.1055/a-1958-5365
DOI: 10.1055/a-1958-5365
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
Die Genehmigung einer Zweigpraxis
Oder die Frage nach einer relevanten VersorgungsverbesserungEine quantitative Versorgungsverbesserung kann die Ermächtigung zum Betrieb einer Zweigpraxis rechtfertigen. Insoweit kommt grundsätzlich auch das Angebot von Abend- und Wochenendsprechstunden als Versorgungsverbesserung in Betracht. „Kosmetische Veränderungen“, so die Spruchpraxis der Zulassungsausschüsse und Gerichte, reichen allerdings nicht aus. Dies hat erneut das Sozialgericht (SG) Hamburg in einem aktuellen Urteil vom 09.11.2022 (Az. S3 KA 166/20) klargestellt.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
09. Februar 2023
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