Phlebologie 2023; 52(03): 154
DOI: 10.1055/a-2075-6827
Gesellschaftsnachrichten
Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie

Aktuelles aus der DGPL

Berufsbegleitende Weiterbildung Phlebologie

Seit Prof. Stücker für uns auf dem Ärztetag in Erfurt das Fortbestehen der Zusatzbezeichnung Phlebologie erkämpfen konnte, liegt ein weiterer Weg hinter uns: Die Erarbeitung des Curriculums zur berufsbegleitenden Weiterbildung Phlebologie, die von der DGP mit der Bundesärztekammer vereinbart wurde und dann in den Ärztekammern umgesetzt wird. Teilweise müssen die weiterbildungsermächtigten Ärzte dafür auch ihre Ermächtigung für berufsbegleitende Weiterbildung novellieren lassen, was vielen gar nicht bekannt ist.

Nach meinem Wissen haben Peter Neff (NRW) und Dr. Tobias Hirsch (Sachsen-Anhalt) den Phlebologen inzwischen berufsbegleitend bestanden – Gratulation dazu! Ich würde mich freuen, wenn weitere Absolventen sich auch melden würden, damit wir sehen, dass dieses wichtige Ziel angesteuert und erreicht wird. In Niedersachsen sieht die aktuelle Umsetzung der berufsbegleitend erworbenen Zusatzbezeichnung Phlebologie leider immer noch abweichend von der Vorgabe der Bundesärztekammer ein Jahr in Anstellung vor, sodass vielen von uns in Niedersachsen der Weg zum berufsbegleitenden Phlebologen (noch) verschlossen bleibt. Auch solche Informationen zu sammeln ist uns als Vorstand wichtig – wir freuen uns über Zuschriften unter generalsekretaer@phlebology.de.



Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
02. Juni 2023

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