intensiv 2024; 32(01): 52-55
DOI: 10.1055/a-2168-8104
DGF-Mitteilungen

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V. informiert

Susann Gebhardt
,
Dominik Zergiebel

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Krankenhaussterben brachte schon Ende letzten Jahres vielen Menschen, die in der Gesundheitsversorgung tätig sind, Sorgenfalten auf die Stirn. Auch zu Beginn des neuen Jahres hat sich dies nicht merklich geändert. Die Veröffentlichungen für berufspolitische Pflegethemen im vierten Quartal 2023 überschlugen sich.

Die PPP-RL – Richtlinie zur Personalausstattung für Psychiatrie und Psychosomatik – wird für weitere zwei Jahre (2024 und 2025) ausgesetzt, das heißt, auch die Nichteinhaltung der PPP-RL wird vorerst keine Folgen haben. Die Pflegepersonaluntergrenzen wurden wiederum um einen Bereich erweitert.

Die 4. Änderung des Referentenentwurfs der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde veröffentlicht. Die Neurochirurgie wird ab 2024 als Untergrenzenbereich mitaufgenommen. Mit einem Betreuungsschlüssel (Tag 9/1 und Nacht 18/1) ist künftig auch dieser Bereich PpUG-relevant.

Weiterhin wurde im Oktober 2023 der Pflegepersonalquotient (PPQ) für jedes Krankenhaus veröffentlicht. Dieser beschreibt das Verhältnis von Anzahl des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Der Pflegeaufwand wird über den sogenannten Pflegelastkatalog (ebenfalls vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) neu veröffentlicht) aus den Leistungsdaten der Kliniken ermittelt. Somit ist öffentlich sichtbare Transparenz über den Qualifikationsmix und Personaleinsatz für jedes Krankenhaus gegeben.

Der Pflegepersonalquotient ist noch ein „unfertiges“, von der Politik angedachtes Sanktionsmodell für die Krankenhäuser. Die Sanktionsvereinbarung gibt es bereits seit Jahren, es fehlt jedoch an der bundeseinheitlichen Sollgröße – woran sich der Personaleinsatz Pflege ursprünglich messen lassen sollte.

Mit Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 wird sich dann zeigen, welche Berechtigung der Pflegepersonalquotient dann noch hat.

Wie können Kliniken die Anforderungen der anstehenden Krankenhausreform bewältigen und welche Maßnahmen können angesichts der Ambulantisierungsvorhaben und -zielsetzungen getroffen werden? Welche Auswirkungen werden wir davon auf unseren Intensivstationen und in den zahlreichen Funktionsbereichen spüren? Schon auf unserem letzten Deutschen Fachpflegekongress im September 2023 in Münster haben wir neben fachlichen Themen auch berufspolitische adressiert und diskutiert. Damit diese Themen von der Kongressebene auch in die einzelnen Bundesländer gelangen, haben wir ein gut funktionierendes Netzwerk durch unsere Landesbeauftragten (LB).

Im Nachgang erhalten Sie in dieser Ausgabe einen kleinen Einblick in das ehrenamtliche Engagement unserer LB in Sachsen, Anke Huth. Neben ihrer Tätigkeit als LB ist sie seit Herbst letzten Jahres auch neu gewähltes Mitglied unseres neuen DGF-Vorstands.

Ihre

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Susann Gebhardt
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Dominik Zergiebel


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Article published online:
09 January 2024

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