Pneumologie 2024; 78(04): 233-235
DOI: 10.1055/a-2227-3775
Positionspapier

Kriterien für die Behandlung von thoraxonkologischen Erkrankungen als stationäre Leistung bei Erwachsenen [*]

Criteria for inpatient diagnostic and treatment of patients with lung cancer, mesothelioma or thymoma
Nikolaj Frost
1   Charité Universitätsmedizin Berlin, Fächerverbund für Infektiologie, Pneumologie und Intensivmedizin, Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin, Klinik für Pneumologie, Beatmungsmedizin und Intensivmedizin mit dem Arbeitsbereich Schlafmedizin, Berlin, Deutschland
,
Claas Wesseler
2   Asklepios Klinikum Harburg, Klinik für Pneumologie, Hamburg, Deutschland
,
Bernhard Wörmann
3   Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Berlin, Deutschland
,
Wilfried Ernst Erich Eberhardt
4   Universitätsmedizin Essen, Ruhrlandklinik, Westdeutsches Tumorzentrum, Essen, Deutschland
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Allgemeine Anmerkungen

Lungenkarzinome sowie artverwandte Diagnosen wie Pleuramesotheliome und Thymusneoplasien stellen die zweithäufigste Krebsdiagnose in Deutschland dar, gehen für die Betroffenen mit erheblicher Morbidität und bei beiden Geschlechtern mit der höchsten Anzahl an krebsbedingten Todesfällen in Deutschland einher und stellen das Gesundheitswesen inzidenzbedingt vor große logistische wie finanzielle Herausforderungen. Prinzipiell können Teile der Diagnostik und Therapie ambulant durchgeführt werden.

In bestimmten Fällen kann es jedoch notwendig sein, entsprechende Leistungen (Bronchoskopie, Systemtherapie) als stationäre Leistung durchzuführen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn weitere gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen oder invasive Diagnostik und Therapien ein ausgedehntes Monitoring erfordern, die nur innerhalb der speziellen Möglichkeiten eines Krankenhauses zu bewältigen sind. Dies können Begleiterkrankungen sein, die zu einem erhöhten Risiko für Komplikationen führen, ein unmittelbares ärztliches Eingreifen erfordern oder die einen zusätzlichen pflegerischen Aufwand bedingen, der unter ambulanten Bedingungen nicht erbracht werden kann.

Auch die Notwendigkeit zur Durchführung von zusätzlichen Untersuchungen, die in direktem zeitlichem Zusammenhang mit der betreffenden Diagnose erbracht werden müssen (z. B. Bildgebung), kann eine Begründung sein. Zudem kann die Therapieapplikation einen stationären Aufenthalt durch die Dauer der Therapie oder die Risiken der Applikation begründen. Beispielhaft sei das Zytokin-Release-Syndrom bestimmter Antikörper genannt. Die DGP/DGHO gehen davon aus, dass bei den folgenden zusätzlichen Indikationen ein relevanter Grund gegeben ist, der einen vollstationären Aufenthalt begründet. Der aufgeführte Kriterienkatalog stellt jedoch keine abschließende Liste dar und kann im Verlauf ergänzt werden.

* Erstellt durch die Sektion 11 Pneumologische Onkologie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)




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Article published online:
04 January 2024

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