Radiopraxis 2024; 17(03): 153-155
DOI: 10.1055/a-2278-4275
Verbandsmitteilungen

Mitteilungen von rtaustria

Seit 1.September 2024 – Habemus neues MTD-Gesetz

Die Novelle des MTD-Gesetzes ging am 15.05.2024 in Begutachtung.

Der Dachverband und die sieben MTD-Berufsverbände waren in den vergangenen drei Jahren durch intensive und zahlreiche Verhandlungsrunden in die Überarbeitung des MTD-Gesetzes eingebunden. Der Fokus von MTD-Austria und den Berufsverbänden war in sämtlichen Gesprächen klar: die Sicherstellung der PatientInnensicherheit und der hochqualitativen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.

Die Forderungen und Anregungen der Berufsverbände wurden so weit übernommen, dass die zur Begutachtung gelangte Version als das Ergebnis des geschlossenen Einsatzes überwiegend – nicht ausschließlich – als positiv bewertet wird.

Die Stellungnahme von rtaustria zum Entwurf des MTD-Gesetzes (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) ist auf der Website des Parlaments unter der Nummer (156/SN-343/ME) abrufbar.

DANKE

für

  • über 680 Unterstützungen für die Stellungnahme von rtaustria

  • 450 Stellungnahmen insgesamt

  • mehr als 10 000 Unterstützungen für die Forderungen der MTD-Berufe

Am 4. Juli wurde in der 272. Sitzung des Nationalrates das neue Berufsgesetz für die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024 – MTDG) beschlossen.

Aus den gehobenen medizinisch-technischen Diensten wurden mit 1. September 2024 die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe.

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Fazit

Gut, dass das Gesetz noch am Ende der Legislaturperiode beschlossen worden ist.

Es ist zu begrüßen, dass im Rahmen des Berufsbilds für Radiologietechnologie die diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse abgebildet sind. Die lange geforderte Regelung Verabreichung von Arzneimittel gemeinsam mit der Regelung über die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmaka bringt eine enorme Erleichterung in der täglichen Praxis der PatientInnenversorgung. Die zeitgemäße Ergänzung des Berufsbildes um die radiologietechnologische Befundung ist ein lang geforderter Schritt und entspricht internationalen Standards.

Ein Anfang nach über 30 Jahren ist gemacht, aber es gibt noch Einiges, das verbessert werden muss.

Die MTD-Berufe müssen und werden weiterhin auf Reformen drängen.

Wichtige Anpassungen wie etwa die Spezialisierungen und damit einhergehende Befugnis- und Kompetenzerweiterungen zur effizienteren Nutzung vorhandener Ressourcen sowie die Attraktivierung der Berufe durch das Einrichten öffentlich finanzierter Masterstudiengänge blieben allerdings bis dato offen.

Berufsbild und Kompetenzbereich Radiologietechnologie

§ 22. (1) Der Beruf der Radiologietechnologin / des Radiologietechnologen umfasst die Ausübung aller medizinisch-technischen Methoden bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen, nicht ionisierender Strahlung und Schallwellen.

(2) Hiezu gehören

1. im Rahmen der diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse insbesondere:

a) die radiologietechnologische Anamnese und Analyse,

b) die Festlegung von Zielen sowie Maßnahmen im diagnostischen und therapeutischen Prozess,

c) die Planung und die Vorbereitung der Patientin / des Patienten, der erforderlichen Maßnahmen, der Materialien, der Medikationen, der Geräte und der Protokolle,

d) die Durchführung diagnostischer Untersuchungen und therapeutischer Behandlungen,

e) die Evaluierung und

f) die radiologietechnologische diagnostische bzw. therapeutische Dokumentation, Auswertung und Analyse (Befundungsverfahren);

2. die Mitwirkung an sowie die Durchführung und Evaluierung von Assessments und Screeningverfahren einschließlich radiologietechnologische Befundung;

3. die Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich der Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmaka, sowie die Anwendung von Medizinprodukten;

4. die Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach Maßgabe der Verordnung gemäß § 24.

GESCHÄFTSSTELLE:

rtaustria – Berufsfachverband für

Radiologietechnologie Österreich

Johannes-Gutenberg-Straße 3

2700 Wiener Neustadt Österreich

+ 43(0)664 14 44 060

E-Mail: office@radiologietechnologen

At Facebook: www.facebook.com/

Rtaustria

Wir informieren in unseren Medien (Homepage, Newsletter, Soziale Medien) über relevante Änderungen, sobald das Gesetz verlautbart ist.

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Publication History

Article published online:
03 September 2024

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