Rehabilitation (Stuttg) 2024; 63(03): 139
DOI: 10.1055/a-2293-5337
Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Bernhard Greitemann

das deutsche Gesundheitswesen ist sicher eines der leistungsfähigsten auf der Welt. Dennoch ist es in den letzten Jahren, gerade durch politische Eingriffe, zu erkennbaren Fehlentwicklungen gekommen. In nicht unerheblichem Maße war dies durch die Einführung der Fallpauschalen (sogenannte DRG) bedingt. Es resultierten wirtschaftliche Fehlentwicklungen der Krankenhäuser, Verschlechterung der Attraktivität des Pflegeberufes und hieraus, für jeden erkennbar Behandlungsverschlechterungen. Mit dem anstehenden Krankenhausreformgesetz sollen nun diese Probleme korrigiert werden. Ziel ist die Einführung eines Klassifizierungssystems bei den Akuthäusern, dadurch Kompetenzbündelung, effizientere Behandlung und letztendlich auch eine Reduktion der Anzahl der Akutbetten. Neben der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Häuser soll die Behandlung der Patienten effizienter, kompetenter, aber auch schnittstellenfreier werden. Über Jahrzehnte waren diese „Schnittstellenprobleme“ immer wieder bemängelt worden, auch die zur Rehabilitation. Idealerweise sollten Patienten schnell aus teuren Akuthäusern in leistungsfähige Rehabilitationseinrichtungen „abfließen“, dadurch Kosten reduziert, Bettenkapazitäten für neue Akutbehandlungen freigesetzt und hierdurch auch die Zahl der Betten insgesamt reduziert werden. Zudem sollten schwer betroffenen Patienten frühzeitig rehabilitative Angebote zur Verfügung stehen. So die Idealvorstellung.



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Article published online:
12 June 2024

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