Aktuelle Kardiologie 2024; 13(04): 319
DOI: 10.1055/a-2304-7600
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert

Und jetzt noch die Notfallreform!

Norbert Smetak

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem über 2 Jahre Untätigkeit im BMG herrschte und bis auf das Cannabisgesetz nur Ankündigungen erfolgten, überschwemmt das Ministerium jetzt die Gesetzgebung mit 3 großen Reformen. Neben dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Gesundheitsverstärkungsstärkungsgesetz (GVSG) ist jetzt auch die Notfallreform mit Referentenentwurf ins Rennen geschickt worden. Problematisch bleibt, dass eigentlich zuerst klar sein müsste, welche Krankenhäuser eigentlich noch am Netz bleiben, um dann auch festzulegen, wo angedachte gemeinsame Tresen zwischen Krankenhaus und KV-en eingerichtet werden können. Unabhängig davon wird nur wenig Patientensteuerung, aber viel Zusatzarbeit für die Ärzteschaft im Referentenentwurf avisiert. So soll 24/7 eine telemedizinische und patientenaufsuchende Versorgung eingerichtet werden. Und dies bei gerade problematischer Dienstbesetzung durch das BSG-Urteil durch Poolärzte. Wieder eine schon bekannte Ignoranz der Realität durch die Politik. Ob und wie auch andere Punkte des Referentenentwurfes noch änderbar sind, bleibt abzuwarten.



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Article published online:
31 July 2024

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