Phlebologie 2024; 53(04): 186
DOI: 10.1055/a-2356-9539
Gesellschaftsnachrichten
Mitteilungen der Schweizerischen Gesellschaft für Phlebologie

Das lange Warten hat ein Ende…

Jürg Traber

Bereits 2021 hat die SGP unter der Federführung von Professor Dr. Jürg Hafner beim zuständigen Amt des EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) im Namen der Schweizerischen Gesellschaft für Phlebologie einen Antrag eingereicht, dass die Verordnung und Abgabe von Kompressionsstrümpfen bei akuter tiefer Beinthrombose eine Pflichtleistung darstellen solle und somit von den Krankenversicherern zu vergüten sei. In der Tat zählt bis heute die “tiefe Venenthrombose” nicht zu den vergütungsfähigen Indikationen für die Verordnung von Kompressionsstrümpfen. Nachdem die verantwortliche Kommission nach 2 Jahren im März 2023 inhaltlich auf das Gesuch reagiert hat und zusätzliche Fragen an die SGP richtete, wurden wir im Februar dieses Jahres darüber informiert, dass eine Empfehlung ans BAG formuliert worden sei, dessen Inhalt aber bis zur Publikation geheim sei. Nun, drei Jahre nach dem Antrag und einem Assessment des BAG hat die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) eine abschließende Beurteilung vorgenommen und beschlossen, den Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) dem Gesuch entsprechend anzupassen. Als Leistungserbringer erlaube ich mir festzustellen, dass der administrative Weg zu einem Entscheid, der aus wissenschaftlicher Sicht in der Sache unbestrittenen ist, reichlich umständlich wahrgenommen werden könnte....

Wie auch immer, ab 1. Juli 2024 gilt im Anhang 2 der KLV im Kapitel 17, Unterkapitel 17.02ff folgender Inhalt:



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Article published online:
14 August 2024

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