Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-2507-1085
„Bitte gebt ASS und Heparin!“ – juristische Aspekte telenotfallmedizinischer Einsätze
Gender-Hinweis
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Die Telenotfallmedizin nimmt im Rahmen der Notfallversorgung in Deutschland einen zunehmend wichtigen Stellenwert ein. Gleichzeitig wirft diese Entwicklung eine Reihe juristischer Fragen auf, die es zu klären gilt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere rechtliche Aspekte der Fernbehandlung sowie der Delegation ärztlicher Aufgaben an Rettungsdienstpersonal vor Ort. Während die Fernbehandlung bislang durch die berufsrechtlichen Vorschriften der Bundesärztekammer geregelt wurde, ergeben sich im Telenotarzteinsatz konkrete Fragestellungen zur Verantwortungsübertragung auf nichtärztliches Personal. Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Dokumentationspflicht. Hierbei müssen die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen sowie an den Datenschutz berücksichtigt werden. Dieser Beitrag beleuchtet einen Telenotarzteinsatz aus juristischer Perspektive und soll damit Transparenz und Akzeptanz der Telenotfallmedizin stärken.
Freitagabend, Alarmierung des RTWs mit dem Stichwort „Schmerzen“ zu einer 63-jährigen Patientin in die Häuslichkeit.
Vor Ort ergibt sich, dass die Patientin seit drei Tagen Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit und Erbrechen hat. Der Atemweg ist frei, auskultatorisch liegt ein vesikuläres Atemgeräusch mit normaler Atemarbeit vor, es zeigt sich eine dezente Tachypnoe und eine periphere Sauerstoffsättigung > 95% unter Raumluft. Weiterhin besteht eine Sinustachykardie mit 125 bpm bei einem Blutdruck von 143/85 mmHg. Pulse sind peripher beidseits gut tastbar, es besteht kein fokal neurologisches Defizit. Die Patientin ist normoglykäm und normotherm. Die Schmerzen werden mit dem Wert 8/10 auf der numerischen Rating Skala (NRS) angegeben. Die Patientin hat eine Paracetamol-Allergie sowie einen arteriellen Hypertonus, eingestellt mit Candesartan; für ihren bekannten Reflux nimmt sie täglich Pantoprazol ein. Operationen oder weitere Vorerkrankungen werden verneint.
Zur Gabe antiemetischer Medikamente und Opioid-Analgetika wird die diensthabende Telenotärztin hinzugezogen.
Publication History
Article published online:
03 February 2025
© 2025. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany