Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2012; 2(3): 152-155
DOI: 10.1055/s-0032-1316491
Selbstmanagement
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Mit Risiken und Nebenwirkungen: privat Rezepte ausstellen

Julia Rojahn
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Publication Date:
10 July 2012 (online)

Mit der Approbation ist man endlich als Arzt zugelassen – mit neuen Rechten und Pflichten. Zum Beispiel bekommt man mit dem Arztausweis Medikamente direkt in der Apotheke und darf Privatrezepte ausstellen. Sie sollten diese Freiheit aber nicht nutzen, um Freunden bedenkenlos Arzneimittel zu verordnen. Die ärztliche Verantwortung tragen Sie nämlich auch außerhalb des Dienstes.

Kernaussagen

  • Jeder approbierte Arzt darf Rezepte ausstellen, aber ohne Kassenzulassung nur Privatrezepte und außerhalb des Dienstes nur gelegentlich und in geringem Umfang.

  • Stellt ein Arzt außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit Privatrezepte aus, muss er

    • die erforderliche Sorgfalt anwenden,

    • ein angemessenes Honorar verlangen (außer bei Verwandten, Kollegen und mittellosen Patienten)

    • und seinen Arbeitgeber verständigen.

  • Für Privatrezepte gibt es keine Vorgaben zur äußeren Form. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgesehenen Angaben enthalten.

  • Betäubungsmittel, Thalidomid- und Lenalidomid-haltige Arzneimittel dürfen nur auf speziellen Formularen der Bundesopiumstelle verordnet werden.

Ergänzendes Material