Der Klinikarzt 2014; 43(2): 57
DOI: 10.1055/s-0034-1371960
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mehr Transparenz – aber wie?

Achim Weizel
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
28. Februar 2014 (online)

Der Vorwurf einer Beeinflussung von Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln durch die Pharmaindustrie steht seit Jahren im Raum. Es geht hier in der Tat um große Summen, im letzten Jahr betrug der Umsatz der Pharmaindustrie in Deutschland rund 300 Milliarden Euro.

In der letzten Legislaturperiode wurde deshalb von der CDU/CSU und der FDP der Antrag eingebracht, in diesem Zusammenhang den Tatbestand der Korruption in das Fünfte Sozialgesetzbuch einzubringen. Dieser Vorstoß scheiterte am Einspruch des Bundesrates, und zwar deshalb, weil einige Länder eine deutlich schärfere Sanktionierung im Strafgesetzbuch forderten.

Die CDU/SPD-Koalition nimmt jetzt einen neuen Anlauf. Die Koalitionsvereinbarung enthält folgenden Passus: „Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen“ (Koalitionsvereinbarung S. 77, Abs. 7). Die Problematik ist allen Beteiligten (Pharmaindustrie, Ärzteschaft, Politik) bewusst und hat inzwischen zu ersten Konsequenzen geführt.

Die Pharmaindustrie unternimmt in letzter Zeit unter dem Stichwort „Transparenz“ große Anstrengungen, das Thema offensiv anzugehen. So ist es vonseiten der forschenden Pharmaindustrie 2013 durch die Mitgliedsunternehmen des VfA (Verband forschender Arzneimittelhersteller) mittels des von ihm gegründeten Vereins Freiwillige Selbstkontrolle in der Arzneimittelindustrie (FSA) zu einer Anerkennung des Transparenzkodex der EFPIA (Dachverband der Europäischen Pharmaverbände) gekommen.

Beginnend im Jahr 2015 werden von der Pharmaindustrie Daten gesammelt über die Zuwendung an Ärzte für Leistungen bei Fortbildungsveranstaltungen, für Dienstleistungen und Beratung sowie für Forschung und Entwicklung. Diese Daten werden dann erstmals 2016 im Internet veröffentlicht. Die Regelung gilt allerdings nur für die im Vfa zusammengeschlossenen Firmen. Hersteller von Generika sind hier zum Beispiel nicht beteiligt.

Vorbild dieser Transparenzinitiative ist der sogenannte Physician Payment Sunshine Act in den USA; dort erfolgt eine komplette namentliche Offenlegung der Zuwendungen an einzelne Ärzte oder Institutionen. Dieses Vorgehen würde eindeutig mehr Klarheit in die Beziehungen zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie bringen. Das Vorhaben ist aber in dieser Form bei uns nicht umsetzbar, da der Datenschutz in Deutschland ein solches Vorgehen nicht erlaubt.

Der Transparenzkodex sieht daher vor, dass die Namen der betroffenen Ärzte, die finanzielle Kompensationen für Fortbildungsveranstaltungen, Dienstleistungen und Beratung erhalten, nicht ohne Einwilligung der Empfänger veröffentlicht werden können und dass bei dem Titel Forschung/Entwicklung (einschließlich Anwendungsbeobachtungen, AWB) überhaupt keine Einzelnamen genannt werden können. Zuwendungen der Industrie werden zwar publik gemacht, eine Zuordnung zu Einzelpersonen ist aber in der Regel nicht möglich.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Appell des Präsidenten der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery befolgt wird, der in einem Interview gefordert hat, dass die beteiligten Ärzte einer Veröffentlichung freiwillig zustimmen sollten.

Weitergehendes gilt seit 01.01.2014 nach dem Arzneimittelgesetz für die Teilnehmer an nichtinterventionellen Studien (z.B. AWB). Danach sind pharmazeutische Unternehmer verpflichtet, die Durchführung solcher Studien u. a. der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband unter Angabe von Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der Studie sowie die namentlich beteiligten Ärzte anzuzeigen. Erbringen Ärzte dabei Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung, sind bei den Anzeigen ab dem 1. April 2007 auch Art und Höhe der an sie geleisteten Entschädigungen anzugeben sowie jeweils eine Ausfertigung der mit ihnen geschlossenen Verträge zu übermitteln. Anzeigen und Abschlussberichte sind dann auch im Internet zu veröffentlichen.

Der Kodex enthält auch Regelungen, was die Kongressbesuche und Fortbildungsveranstaltungen betrifft. Lokale Fortbildungsveranstaltungen können nach wie vor von der Pharmaindustrie gesponsert werden, der Kodex erlaubt auch weiterhin die Unterstützung von Ärzten bei berufsbedingter Fortbildung in Form von Erstattung der Reisekosten und Tagungsgebühren, ohne die zum Beispiel angestellten Ärzten in der Regel ein Kongressbesuch nicht möglich ist. Daher sind die Sorgen der Kongressveranstalter, die um ihr Publikum fürchten, bisher unbegründet.

Überblickt man den gesamten Themenkomplex, so ist ersichtlich, dass das Thema der Interaktion von Ärzten und Pharmaindustrie vor allem von der Pharmaindustrie aktiv angegangen wird. Dazu werden freiwillige Maßnahmen vernünftigerweise prophylaktisch eingeleitet, ehe eine staatliche Regulation erfolgt oder staatliche Eingriffe erfolgen.

Eine sichtbare Veränderung wird es allerdings schon innerhalb der nächsten Monate geben. Das Bild der Schreibtische in Krankenhäusern und Praxen wird sich zumindest optisch ändern, denn spätestens ab Mitte nächsten Jahres ist den Mitgliedsunternehmen im FSA die Abgabe von Kugelschreibern, Abreißzetteln und Notizblöcken verboten.