Transfusionsmedizin 2015; 5(1): 44-49
DOI: 10.1055/s-0034-1397552
Recht
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Recht – Rechtsrahmen für autologe Serum-Augentropfen

Arnd Pannenbecker
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Publication Date:
20 February 2015 (online)

Autologe Serum-Augentropfen dienen der Linderung von Beschwerden bei diversen chronischen Erkrankungen mit einer Affektion der Augenhornhaut, wie z. B. dem Siccasyndrom oder epithelialen Hornhautdefekten [1]. Seit der 2. Hälfte der 1990er-Jahre ist ihre Anwendung verbreitet, wobei seither zwar mehrere experimentelle Studien und klinische Fallserien durchgeführt wurden, jedoch bislang nur für das Anwendungsgebiet des persistierenden Epitheldefekts in einer randomisierte, kontrollierten klinischen Prüfung die Überlegenheit von Serum-Augentropfen gegenüber einem hyaluronsäurehaltigen Tränenersatzmittel nachgewiesen wurde [2]. Der Einsatz autologer Serum-Augentropfen ist daher zwar „etablierte“ Praxis [3], zugleich wird aber konstatiert, dass ihr Wirkprinzip bislang nicht gänzlich geklärt ist und sie werden im Kreis experimenteller autologer Hämotherapien abgehandelt [4]. Vor diesem Hintergrund sind prospektive klinische Studien vonnöten [5].

Ergänzendes Material