Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2015; 5(05): 293
DOI: 10.1055/s-0041-107292
Editorial
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Völkerverständigung vor der Haustür

Peter Galle
,
Götz Geldner
,
Julia Hecht
,
Alfred Königsrainer
,
Frank-Gerald Pajonk
,
Julia Rojahn
Further Information

Publication History

Publication Date:
07 December 2015 (online)

Liebe Leserin, lieber Leser,

mehrere Hunderttausend Flüchtlinge sind in diesem Jahr bereits nach Deutschland gekommen. Unter den ehrenamtlichen Helfern sind auch zahlreiche Ärzte – und das scheint vielerorts nötig zu sein: Einerseits gibt es rein organisatorisch Engpässe bei der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung. Andererseits deckt die auch nicht alles ab, was vielleicht nötig wäre, denn vorgesehen sind nur Basisleistungen: In den Erstaufnahmestellen der Länder findet die sog. Erstuntersuchung durch das Gesundheitsamt bzw. beauftragte Ärzte statt. Sie versorgen akute Notfälle und testen die Ankömmlinge u. a. auf Lungentuberkulose. Anschließend werden die Flüchtlinge auf Kommunen und Landkreise verteilt. Dort haben sie in den ersten 15 Monaten nur Anspruch auf die Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ inkl. der nötigen Arznei- und Verbandmittel sowie Impfungen. Schwangere und teilweise auch Kinder bekommen die gesetzliche Regelversorgung.

Abgerechnet werden die ärztlichen Leistungen mit dem jeweiligen Sozialhilfeträger. Bis vor Kurzem musste der Patient Arztbesuche vorher dort beantragen und bekam einen Berechtigungsschein. Um dies zu vereinfachen, haben einige Bundesländer inzwischen eine Versichertenkarte für Flüchtlinge eingeführt, weitere wollen sich anschließen. Was genau der Arzt aber letztlich abrechnen kann, ist je nach zuständiger Behörde unterschiedlich. Informationen dazu findet man auf den Webseiten von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Leichter zu lösen sind evtl. die Verständigungsprobleme: Verschiedene Organisationen bieten im Internet mehrsprachige Anamnese-, Aufklärungs- und Therapiepläne an (http://www.medi-bild.de, http://www.armut-gesundheit.de, http://www.rki.de). Ebenfalls gut zu wissen: Die Berufshaftpflicht-Versicherungen decken üblicherweise auch die ehrenamtliche Behandlung von Flüchtlingen ab. In manchen Bundesländern sind Sie auch staatlich abgesichert („Staatshaftung“).

Einem Engagement steht also grundsätzlich nichts im Wege – von der eigenen knappen Zeit abgesehen. Aber wenn Sie ein wenig davon erübrigen können: Es lohnt sich! Zum Beispiel, weil „die Flüchtlinge“ so Namen und Gesichter bekommen. Weil man sich nur gegenseitig schätzen kann, wenn man sich kennenlernt. Und vielleicht auch, weil man auf einen Minz-Tee oder einen Kaffee mit Kardamom eingeladen wird. Ihr Gegenüber freut sich sicher, wenn Sie dies nicht ablehnen.

Ihre Herausgeber und Ihre Redaktion

Herausgeber

P. Galle, Mainz

G. Geldner, Ludwigsburg

A. Königsrainer, Tübingen

F.-G. B. Pajonk, Schäftlarn

Experten-Panel

P. Berlit, Essen

S. Bleich, Hannover

J. Bossenmayer, Stuttgart

H.- P. Bruch, Lübeck

M. Christ, Nürnberg

B. Debong, Karlsruhe

J. Glatzle, Konstanz

T. Hemmerling, Montreal

D. F. Hollo, Celle

J. Riemann, Ludwigshafen

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, Hannover

Redaktion

Julia Hecht

Dr. Julia RojahnGeorg Thieme Verlag KG

Rüdigerstraße 1470469 Stuttgart

E-Mail: legeartis@thieme.de

Im Internet

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