ergopraxis 2016; 9(04): 48
DOI: 10.1055/s-0042-105484
perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Die Rechtsfrage: Sind Fortbildungen Arbeitszeit?

Karsten Bossow

Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
08. April 2016 (online)

„Muss man für Fortbildungen, die von betrieblicher Seite eine Pflichtveranstaltung sind, seine Freizeit opfern oder muss einem der Arbeitgeber diese Zeit bezahlen?”
Therapeut aus Weinheim