Deutsche Zeitschrift für Onkologie 2016; 48(02): 76-79
DOI: 10.1055/s-0042-107813
Praxis
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Ärztlich assistierter Suizid: Leichter wird die Antwort nicht

Arndt Büssing
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Publication Date:
13 July 2016 (online)

Einleitung

Der deutsche Philosoph Friedrich Nietzsche (1844-1900) schrieb in seinem philosophischen Gedicht „Also sprach Zarathustra“ über den freiwilligen Tod:

„Stirb zur rechten Zeit: also lehrt es Zarathustra. Freilich, wer nie zur rechten Zeit lebt, wie sollte der je zur rechten Zeit sterben? Möchte er doch nie geboren sein! - Also rathe ich den Überflüssigen. (…) Seinen Tod stirbt der Vollbringende, siegreich, umringt von Hoffenden und Gelobenden. (…) Meinen Tod lobe ich euch, den freien Tod, der mir kommt, weil ich will.“ 1 [1]

Für seinen fiktiven Charakter Zarathustra war die Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der letztendliche Ausdruck der Freiheit. Der Freitod ist daher für ihn der radikale Akt des freien Willens. Für Nietzsche ist der Selbstmord „Triumph der Rationalität“, wenn es nichts mehr gibt, wofür es sich lohnt (weiter) zu leben ([Abb. 1]).

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Abb. 1: Für Friedrich Nietzsche ist der Freitod Ausdruck der Freiheit. Illustration: Fotolia/orion_eff

Seit vielen Jahren wurde und wird (nicht nur) in Deutschland intensiv diskutiert, ob es Ärzten erlaubt sein soll, dass sie Todkranken beim Suizid helfen, wenn sie darum gebeten werden. Natürlich gab und gibt es eine Vielzahl bedenkenswerter und nachvollziehbarer Argumente sowohl dafür als auch dagegen.

Ein Argument betont den freien Willen des Individuums, selber entscheiden zu dürfen, wann und wie es sterben möchte. Absurd sei es allerdings, so Franz Müntefering, „die definitive Vernichtung der Existenz als Krönung der Selbstbestimmung zu feiern“ [15]. Andere Positionen unterstreichen, dass niemandem die Verfügungsgewalt über Leben und Tod (eines anderen) zukommen darf.