CNE Pflegemanagement 2016; 03(04): 4
DOI: 10.1055/s-0042-113009
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Publication Date:
05 December 2018 (online)


Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz


Pflegende haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz eingereicht. Laut Allgemeiner Zeitung kritisiert eine Gruppe von Pflegekräften die Gebühren für die„Zwangsmitgliedschaft“, die angeblich keine Vorteile bringe. Auch eine Ausbildungsverordnung brauche die Kammer nicht erarbeiten, diese existiere bereits.


Kommentar

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Dr. Markus Mai
Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz

Der Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde sieht die Landespflegekammer unaufgeregt entgegen. Bislang liegt keine Korrespondenz aus Karlsruhe vor. Grundsätzlich kann jeder Bürger Verfassungsbeschwerde einlegen. Ob diese angenommen wird, ist eine andere Sache. Der rheinland-pfälzische Landtag hat einstimmig die Novellierung des Heilberufsgesetzes beschlossen. Damit hat die Landespflegekammer die rechtliche Grundlage bekommen. Wie bei jeder Heilberufskammer in Deutschland gibt es auch hier eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft, die auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.


Nach geltenden Urteilen aus Karlsruhe soll durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben wie der Erstellung einer Berufsordnung auf Heilberufskammern das Fachwissen der Berufsgruppe stärkeren Eingang in die Qualitätsstandards finden. Der Gesetzgeber hat bewusst entschieden, dass die Pflegenden selbst am besten wissen, wie gepflegt werden muss. Damit können wir zum ersten Mal selbst entscheiden, wie unser Beruf ausgeübt wird, und sind nicht fremdgesteuert. Nur so können wir kraftvoll, lautstark und auf Augenhöhe mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen auf unsere mehr als berechtigten Forderungen aufmerksam machen und diese umsetzen.