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Aktuelle Urol 2017; 48(03): 208-210
DOI: 10.1055/s-0043-102475
DOI: 10.1055/s-0043-102475
Recht in der Praxis
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 2)
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
14. Juni 2017 (online)
Am 4.6.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen soll das neue Korruptionsstrafrecht nun anhand konkreter Fallbeispiele erläutert werden.