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DOI: 10.1055/s-0043-1772723
Praxisbegehungen durch die Berufsgenossenschaft: 5 Tipps, wenn BGW oder Gewerbeaufsicht anklopfen
Zusammenfassung
Die Berufsgenossenschaft ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung dazu verpflichtet, die Betriebe ihrer Mitgliedsunternehmen aufzusuchen. Dafür zuständig ist bei Therapiepraxen der Außendienst der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), das sind Aufsichtspersonen sowie Präventionsberater*innen. So soll einerseits sichergestellt werden, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln für den Arbeitsschutz eingehalten werden. Andererseits zeigen die Fachleute Verbesserungspotenzial auf, beraten, wie Gefährdungen an den Arbeitsplätzen beseitigt werden können, und sie sensibilisieren Führungskräfte und Beschäftigte für das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz. Was tun, wenn BGW oder Gewerbeaufsicht anklopfen?
Publication History
Article published online:
08 September 2023
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Georg Thieme Verlag KG
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