Zahnmedizin up2date 2008; 2(2): 75
DOI: 10.1055/s-2008-1038530
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Norbert Krämer
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Publication Date:
28 March 2008 (online)

der Fortbildungsmarkt „Zahnmedizin“ scheint von Jahr zu Jahr komplexer und umfangreicher zu werden. Fast täglich werden wir mit Fortbildungsangeboten mehr oder weniger bekannter Institute konfrontiert. Der Grund für die Explosion an Wissensangeboten ist sicher weniger im besonders eifrigen Sammeln von Fortbildungspunkten zu sehen, sondern eher in der rasanten Entwicklung, die in der Zahnmedizin in den letzten Jahren stattgefunden hat. Zahlreiche neue Fachgebiete wie z. B. die Alterszahnheilkunde, die ästhetische Zahnheilkunde oder die Laseranwendung in der Zahnmedizin haben sich etabliert.

Die Frage ist, wie man bei all diesen Angeboten den Überblick behalten kann, denn die Vermittlung sämtlicher aktuellen Inhalte während des Zahnmedizinstudiums ist schon längst an Grenzen gestoßen. Nicht umsonst ringen momentan alle beteiligten Gremien bei der Erstellung der neuen Approbationsordnung um eine „studierbare“ Lösung, die zudem wieder die Annäherung an die Medizin schaffen soll.

Um diesen neuen Anforderungen in der Zahnmedizin gerecht zu werden, wird die postgraduale Fort- und Weiterbildung bemüht. Ein erster Schritt war die Einführung der strukturierten zertifizierten curriculären Fortbildung. Doch der Entwicklungsprozess in der postgradualen Ausbildung ist damit keineswegs zu Ende. Der „Bologna-Prozess“ soll europaweit dem Wildwuchs in der Ausbildung Einhalt gebieten und die universitären Ausbildungsgänge vereinheitlichen. In der Deklaration von Bologna haben die europäischen Bildungsminister im Jahr 1999 die Errichtung eines einheitlichen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahr 2010 beschlossen. Grundsätzlich soll das Curriculum der Ausbildung in zwei Abschnitte gegliedert werden - den Undergraduate-Abschluss (Bachelor) und den Graduate-Abschluss (Master).

CED (Council of European Dentists) und Marburger Bund wiesen bereits 2005 darauf hin, dass diese Vorgabe für die medizinische und zahnmedizinische Ausbildung ungeeignet sei. Nach 6 Semestern Studium (gleichgesetzt mit dem Bachelor-Abschluss, der das selbstständige Arbeiten ermöglichen soll) ist weder der Mediziner noch der Zahnmediziner für den Beruf qualifiziert. Gemäß den Richtlinien für den Zahnarztberuf ist die Tätigkeit am Patienten erst nach Abschluss eines vollständigen, mindestens fünfjährigen Studiums mit theoretischem und praktischem Unterricht auf Vollzeitbasis an einer Hochschule möglich. Ob sich der (zahn)medizinische Bachelor entwickeln kann, darf daher mit Spannung beobachtet werden.

Was jedoch vom „Bologna-Prozess“ aktuell im Bereich Zahnmedizin übrig geblieben ist, ist der Master-Titel - ein wahres Zauberwort in der Fort- und Weiterbildungslandschaft. Unter den aktuellen Vorgaben bezieht sich dieser Abschluss auf eine rein postgraduale Ausbildung. Im Gegensatz zur strukturierten zertifizierten Fortbildung, welche sich höchst uneinheitlich zeigt, ist für die Mastergraduierung das Bemühen erkennbar, vergleichbare Studiengänge anzubieten. Auf einer Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer wurde im letzten Jahr ein modulares System der Fort- und Weiterbildung fachübergreifend diskutiert. Ähnlich den bisherigen Spezialisierungsprogrammen ist eine berufsbegleitende („part-time“) wie auch „full-time“-Ausbildung geplant. Nach der Absolvierung von fachspezifischen Curricula kann mit dem Studium an einer Hochschule, die für diesen Studiengang akkreditiert ist, begonnen werden. Die Akkreditierung soll die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen überwachen. Eine Masterausbildung soll insgesamt 120 ECTS‐Punkte (European Credit Transfer System) zu je 25 bis 30 Arbeitsstunden umfassen. Bundeszahnärztekammer und DGZMK streben damit eine schrittweise Ausbildung an, die mit der zertifizierten curriculären Fortbildung beginnt und mit dem Fachzahnarzt abschließt.

Nun werden die Fachgesellschaften gefordert sein, dieses System einer einheitlichen postgradualen Weiterbildung inhaltlich zu füllen. Man darf gespannt sein, ob auf diesem Weg schließlich die Schaffung einer übersichtlichen, europaweit gültigen Fort- und Weiterbildung auch in der Zahnmedizin gelingt.

Prof. Dr. med. dent. Norbert Krämer
Mitherausgeber der Zahnmedizin up2date

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