Gesundheitswesen 2019; 81(10): 776-777
DOI: 10.1055/a-0820-4533
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Leserbrief
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Die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern

Reinhard Lubbe
1   Kreis Minden-Lübbecke, Gesundheitsamt, Minden
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Publication Date:
01 October 2019 (online)

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Am 23. Dezember 2016 wurde vom Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verabschiedet. Unter Artikel 17e und 17 f findet sich eine Änderung des Heilpraktikergesetzes und der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. In letzterer wird das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern [*]  zu erstellen. Dies erfolgte und die Leitlinien sind seit dem 22.3.2018 in Kraft [1]. Am grundsätzlichen rechtlichen Konstrukt des Heilpraktikerwesens (Ordnungsrechtliche Genehmigung; Gefahrenausschluss) wurde nichts geändert.

* Zur besseren Lesbarkeit sind nur die männlichen Bezeichnungen genannt; die weiblichen sind natürlich gleichwertig gemeint.