
Am 23. Dezember 2016 wurde vom Bundestag das „Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verabschiedet. Unter Artikel 17e und 17 f findet sich eine Änderung des Heilpraktikergesetzes und der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. In letzterer wird das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern [*] zu erstellen. Dies erfolgte und die Leitlinien sind seit dem 22.3.2018 in Kraft [1]. Am grundsätzlichen rechtlichen Konstrukt des Heilpraktikerwesens (Ordnungsrechtliche Genehmigung; Gefahrenausschluss) wurde nichts geändert.