Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(07): 664-667
DOI: 10.1055/a-0868-1915
GebFra Magazin
Geschichte der Gynäkologie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Wieviel haben wir alle von ihm gelernt!“

Bernhard Sigmund Schultze-Jena (1827 – 1919) und seine Bedeutung für die moderne Geburtshilfe und Gynäkologie
Andreas D. Ebert
,
Ekkehard Schleußner
,
Matthias David
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Publication History

Publication Date:
10 July 2019 (online)

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Im Oktober 2018 wurde die 754. Committee Opinion des American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG) mit der Überschrift „The Utility of and Indications for Routine Pelvic Examination“ veröffentlicht [1]. Darin wurde u. a. festgehalten:

  1. dass eine gynäkologische Tastuntersuchung durchzuführen sei, wenn sie durch Anamnese oder Symptome indiziert ist,

  2. dass die Entscheidung zur Untersuchung eine gemeinsame Entscheidung (shared decision) zwischen der aufgeklärten Patientin und dem Arzt/der Ärztin sein soll,

  3. dass Frauen mit Krebsvorstufen, Malignomen oder mit intrauteriner Diethylstilbestrolbelastung leitliniengerecht betreut werden sollen,

  4. dass, nachdem alle Risiken und Vorteile analysiert worden seien, eine gynäkologische Untersuchung auch durchgeführt werden kann, wenn eine Frau sich für die Untersuchung ausspricht,

  5. dass unabhängig von der Durchführung einer gynäkologischen Untersuchung eine Frau wenigstens einmal pro Jahr ihren Frauenarzt für die sog. „well-woman care“ aufsuchen sollte,

  6. dass eine gynäkologische Untersuchung nicht notwendig sei, wenn es um die Verschreibung nicht intrauteriner Kontrazeptiva oder das Screening auf sexuell übertragbare Krankheiten (STD) ginge.