Ultraschall Med 2024; 45(03): 329-330
DOI: 10.1055/a-2312-0967
DEGUM-Mitteilungen

STELLUNGNAHME der DEGUM zur transvaginalen Sonografie der Eierstöcke – Unzulässiger Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen

Erneut stehen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Kritik. Es handelt sich um medizinische Leistungen außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Anfang April hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sogar vorgeschlagen, bestimmte IGeL-Leistungen zu verbieten. Dabei wurde zum wiederholten Mal die transvaginale Sonografie von Uterus und Eierstöcken angeprangert. Die DEGUM kritisiert wie schon 2023 diese Einschätzung und fürchtet eine Verunsicherung der Patientinnen. Die DEGUM weist wiederholt darauf hin, dass die transvaginale Sonografie der Eierstöcke als wichtige komplettierende Erweiterung der gynäkologischen Routine-Untersuchungen zu betrachten sei, unter anderem in der Diagnostik und Ausbreitungseinschätzung der Endometriose. Eine pauschale Kritik an den angebotenen Selbstzahlerleistungen hält die DEGUM für einen unzulässigen Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen.



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Article published online:
04 June 2024

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