Nadelstichverletzung: HIV-Test des Patienten ohne Einwilligung?
Leserbrief zum Beitrag: Rojahn J. Impfungen für Klinikmitarbeiter. Lege artis 2012; 2: 16–19
Ich habe Ihren Artikel „Impfungen für Klinikmitarbeiter“ gelesen und fand ihn sehr aufschlussreich. Eine Anmerkung hätte ich jedoch: In der Infobox „Was tun bei Nadelstichverletzungen?“ geben Sie richtig an, dass man den Infektionsstatus des Patienten überprüfen sollte, und zwar aus der Aktenlage oder per Bluttest.
Die Überprüfung des HIV-Status des Patienten ist jedoch nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung möglich! Nach meiner Erfahrung in der chirurgischen sowie BG-Ambulanz gilt dies auch bei Nadelstichverletzungen. Meiner Meinung nach wäre dies ein wichtiger Hinweis, der im Beitrag noch fehlt.
1 Wicker S, Gottschalk R, Spickhoff A, Rabenau HF. HIV-Test nach Nadelstichverletzung: Muss der Indexpatient zugestimmt haben?. Dtsch Med Wochenschr 2008; 133: 1517-1520
2 Spickhoff A. Nadelstichverletzung des behandelnden Arztes bei der Untersuchung einer nicht-einwilligungsfähigen Patientin – Darf ein HIV-Test durchgeführt werden? Kommentar II. Ethik Med 2007; 19: 219-220
3 Wicker S, Rabenau HF, Gottschalk R. Nadelstichverletzung des behandelnden Arztes bei der Untersuchung einer nicht-einwilligungsfähigen Patientin – Darf ein HIV-Test durchgeführt werden? Kommentar I. Ethik Med 2007; 19: 216-218