Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(7): 382
DOI: 10.1055/s-2006-949601
Medizin & Internet

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Mehrfach-Rundfunkgebühren für Ärzte

Verfassungsklage gegen Wahnsinn mit MethodeRainer H. Bubenzer
Further Information

Publication History

Publication Date:
08 August 2006 (online)

Aus der kaum noch überschaubaren Vielzahl von kürzlich verabschiedeten kostentreibenden Gesetzen und Verordnungen sticht eine besonders sinnfreie „Neuerung” ins Auge: Die aus dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Gebührenpflicht für „neuartige Empfangsgeräte”. Und hierzu zählen nach einhelliger Auffassung der Experten neben MMS-Handys auch Computer mit Internet-Anschluss, über die ärztliche Praxen ab Anfang 2007 verfügen müssen (wegen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte). Und wenn Sie dann noch „dumm” genug sind, - aus guten Gründen - mobile, internettaugliche PCs für Ihre Arbeit einzusetzen, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2007 sogar für jedes Gerät einzeln zahlen (204,36 Euro jährlich).

Quellen:

  • 1 Roth WR. Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?. telepolis, 15.5.2006 (www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html)
  • 2 GEZ. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF, Fassung v. 2005, www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf)
  • 3 Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (www. gez.de)

Anschrift des Verfassers

Rainer H. Bubenzer(DJV, KdM)

Medizin- und Wissenschaftsjournalist

Multi MED vision/presseteam volksdorf - Hamburger medizinredaktion

Theodorstraße 41, Haus R1

22761 Hamburg

Phone: 040/41912873

Fax: 040/41912877

Email: Rainer@Bubenzer.com