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DOI: 10.1055/s-2006-949601
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Mehrfach-Rundfunkgebühren für Ärzte
Verfassungsklage gegen Wahnsinn mit MethodePublikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. August 2006 (online)


Aus der kaum noch überschaubaren Vielzahl von kürzlich verabschiedeten kostentreibenden Gesetzen und Verordnungen sticht eine besonders sinnfreie „Neuerung” ins Auge: Die aus dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Gebührenpflicht für „neuartige Empfangsgeräte”. Und hierzu zählen nach einhelliger Auffassung der Experten neben MMS-Handys auch Computer mit Internet-Anschluss, über die ärztliche Praxen ab Anfang 2007 verfügen müssen (wegen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte). Und wenn Sie dann noch „dumm” genug sind, - aus guten Gründen - mobile, internettaugliche PCs für Ihre Arbeit einzusetzen, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2007 sogar für jedes Gerät einzeln zahlen (204,36 Euro jährlich).