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DOI: 10.1055/s-2006-949601
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Mehrfach-Rundfunkgebühren für Ärzte
Verfassungsklage gegen Wahnsinn mit MethodePublication History
Publication Date:
08 August 2006 (online)
![](https://www.thieme-connect.de/media/notfall-hausarztmedizin/200607/lookinside/thumbnails/10.1055-s-2006-949601-1.jpg)
Aus der kaum noch überschaubaren Vielzahl von kürzlich verabschiedeten kostentreibenden Gesetzen und Verordnungen sticht eine besonders sinnfreie „Neuerung” ins Auge: Die aus dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgende Gebührenpflicht für „neuartige Empfangsgeräte”. Und hierzu zählen nach einhelliger Auffassung der Experten neben MMS-Handys auch Computer mit Internet-Anschluss, über die ärztliche Praxen ab Anfang 2007 verfügen müssen (wegen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte). Und wenn Sie dann noch „dumm” genug sind, - aus guten Gründen - mobile, internettaugliche PCs für Ihre Arbeit einzusetzen, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2007 sogar für jedes Gerät einzeln zahlen (204,36 Euro jährlich).
Quellen:
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1 Roth WR. Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?. telepolis, 15.5.2006 (www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html)
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2 GEZ. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF, Fassung v. 2005, www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf)
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3 Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (www. gez.de)
Anschrift des Verfassers
Rainer H. Bubenzer(DJV, KdM)
Medizin- und Wissenschaftsjournalist
Multi MED vision/presseteam volksdorf - Hamburger medizinredaktion
Theodorstraße 41, Haus R1
22761 Hamburg
Phone: 040/41912873
Fax: 040/41912877
Email: Rainer@Bubenzer.com