Klin Monbl Augenheilkd 2019; 236(06): e38-e55
DOI: 10.1055/a-0889-9523
CME-Fortbildung

Das augenärztliche Gutachten. Teil 1: Grundlagen für die Erstellung eines augenärztlichen Gutachtens

Basics for the Preparation of an Ophthalmological Expert Assessment
Bettina von Livonius

Zusammenfassung

Das augenärztliche Gutachten hat oft juristische und finanzielle Folgen für die Betroffenen. Es ist daher wichtig, dass es formal richtig und qualitativ hochwertig erstellt wird. Leider werden die erforderlichen Untersuchungen häufig nicht optimal durchgeführt, Befunde nicht untermauert, Formalien nicht eingehalten. In diesem Beitrag geht es um die Grundlagen, die bei jeder Gutachtenerstellung beachtet werden müssen. Weitere Beiträge folgen.

Abstract

The position of the ophthalmologist as an unbiased and impartial expert in the field of tension between the client and the patient is a responsible task that should not be underestimated. Since the ophthalmological expert assessment often has far-reaching legal and financial consequences, it is very important that it is both formally correct and of high quality. Unfortunately, it is becoming increasingly common to find that the examinations required for the preparation of an expert opinion are not carried out optimally, that findings are not substantiated or that formalities are not adhered to correctly. This article will therefore explain how to draw up a correct ophthalmological expert assessment that is legally unassailable. This article deals, among other things, with the most important principles that must be considered in every expert assessment, regardless of the type of assessment. It deliberately does not deal with details that have to be considered in the different types of reports. This is then done in planned follow-up articles.

Kernaussagen
  • Der Augenarzt als Gutachter hat eine verantwortungsvolle Aufgabe als unvoreingenommener und unparteiischer Sachverständiger.

  • Die Aufgabe des Gutachters ist es, dem Auftraggeber das fehlende Fachwissen zur Beurteilung der für die Entscheidung maßgeblichen Beweisfragen zu erschließen.

  • Der augenärztliche Gutachter ist in seiner Urteilsbildung frei und nur seinem Gewissen und Sachverstand verpflichtet.

  • Der Gutachter muss in der Lage sein, seine Position fachlich zu vertreten.

  • Das Gutachten sollte so lang wie nötig und so knapp wie möglich gehalten werden.

  • Ein standardisierter Aufbau eines Gutachtens ermöglicht ein strukturiertes Vorgehen bei der Bearbeitung und erleichtert die Arbeit.

  • Die Visusbestimmung muss gemäß DIN 58220 erfolgen.

  • Das gutachtenrelevante Gesichtsfeld wird mit der Prüfmarke III/4 am Goldmann-Perimeter, am Gerät Twinfield der Firma Oculus oder am Gerät Octopus der Firma Interzeag/Haag-Streit im manuell-kinetischen Modus erhalten.

  • Ziel eines Gutachtens ist eine nachvollziehbare, umfassende Darlegung des medizinischen Sachverhalts und eine kritische Auseinandersetzung mit den Befunden mit anschließender gezielter Beantwortung der an den Sachverständigen gestellten Frage.

  • Es ist nicht die Aufgabe des Gutachters, ein abschließendes Urteil zu fällen.



Publication History

Article published online:
18 April 2019

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