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Z Gastroenterol 2019; 57(05): 693
DOI: 10.1055/a-0891-8492
DOI: 10.1055/a-0891-8492
Der bng informiert
Arbeitsunfähigkeit bei der Früherkennungs-Koloskopie
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. Mai 2019 (online)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im „Recordati-Wirtschaftsbrief Gastroenterolgie“ wurde in einem Artikel veröffentlicht, dass eine „Krankschreibung“ bei einer präventiven Koloskopie nicht zulässig sei. Begründet wird dies mit zwei Argumenten: 1. Es bestehe keine Krankheit im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL). 2. Die präventive Koloskopie diene der Vorsorge, und bei Durchführung von ambulanten oder stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sei nach der AU-RL die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit unzulässig.