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DOI: 10.1055/a-2390-3164
Fenchel – ein „No-go“ in der Kinderheilkunde?
Erneut ist in den letzten Monaten die Diskussion um die Substanz Estragol in Fenchelfrüchten (Foeniculi fructus) hochgekocht. Cornelia Stern fasst den aktuellen Wissensstand zusammen und nimmt dazu Stellung.
Estragol ist Bestandteil des ätherischen Fenchelöls und steht unter Verdacht, aufgrund seiner Molekülstruktur toxisch zu wirken.
Als isolierte Substanz ist Estragol bei Nagern kanzerogen und erbgutverändernd. Inwiefern sich diese Versuchsdaten auf Menschen übertragen lassen, ist nicht geklärt. Aus diesem Grund empfiehlt das HMPC in der 1. Revision des „Public Statement on the use of herbal medicinal products containing estragole“, arzneiliche Fenchelfrüchte bei Säuglingen, Kindern unter 4 Jahren, Schwangeren und Stillenden nicht mehr einzusetzen.
Bittere Fenchelfrüchte (Foeniculi amari fructus) enthalten jedoch nur 2–6 % und Süßfenchelfrüchte (Foeniculi dulcis fructus) nur 1,5–3 % ätherisches Öl. In diesen beiden ätherischen Ölen findet man beim Bitteren Fenchel nur 2–8 % Estragol, beim Süßfenchel sogar nur 1 % Estragol (auf das Ganze bezogen beim Bitteren Fenchel nur maximal 0,48 % Estragol und beim Süßfenchel noch weniger, nämlich maximal 0,03 %).
Werden in einer Teezubereitung 2 g Fenchelfrüchte, sicherheitshalber Süßfenchelfrüchte, eingesetzt, so sind in dem Tee maximal 0,06 % bzw. 0,0006 g, also 0,6 mg Estragol enthalten. Und auch diese Rechnung stimmt nur fast, denn Estragol ist nur sehr schlecht wasserlöslich und daher in noch geringerer Menge im Tee vorhanden. In bisherigen Untersuchungen finden sich nur zwischen 1 bis 10 % des Estragols im Tee. 2 g Süßfenchelfrüchte würden demnach zu einer maximalen Aufnahme von 0,06 mg Estragol führen.
Publication History
Article published online:
13 September 2024
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