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DOI: 10.1055/s-0030-1266014
Behandlung im Maßregelvollzug


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Die Behandlung im Maßregelvollzug erfordert das Vorliegen einer psychischen Erkrankung und einer damit verbundenen Delinquenz.
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Eine Unterbringung im Maßregelvollzug erfolgt durch eine juristische Anordnung bzw. Verurteilung. Auch die Überprüfung der weiteren Notwendigkeit der Unterbringung oder der Möglichkeit einer Entlassung ist Aufgabe der zuständigen Strafvollstreckungskammer.
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Die Behandlung im Maßregelvollzug erfolgt in einem sehr komplexen Ablauf von beständiger Risikoanalyse. Sie muss sowohl auf die Behandlung der Grunderkrankung als auch auf die Delinquenzentwicklung abzielen.
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Der Behandlungsprozess dauert Jahre, er enthält vielfältige Elemente moderner psychiatrischer Behandlung durch ein multiprofessionelles Behandlungsteam und endet immer mit einer längerfristigen Rehabilitationsphase.
Publication History
Publication Date:
23 February 2011 (online)
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York